YouTube News im Januar: Aktualisierte Community-Guidelines und strengere Durchsetzung

Das neue Jahr startet mit einer kleinen Änderung: Was früher einmal Round Up war, heißt nun YouTube News. Die Inhalte unseres monatlichen Rückblicks bleiben jedoch gleich: Am Monatsende fassen wir alle wichtigen Neuerungen zusammen, damit ihr auch weiterhin auf dem aktuellen Stand bleibt. Viel Spaß mit der Ausgabe des Monats Januar!

YouTube-Neuerungen: Wichtige Änderungen an Community-Guidelines

Man könnte meinen, dass zwischen den Jahren auch bei YouTube etwas Ruhe einkehrt. Ein Blick auf die zahlreichen Neuerungen lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Neben einem Update der Community-Richtlinien sind diesen Monat auch viele weitere Änderungen mit dabei, über die ihr als YouTuber definitiv Bescheid wissen solltet:

  • YouTube hat schärfere Richtlinien für Challenge- und Prank-Videos beschlossen. YouTuber, die entsprechende Inhalte produzieren, können sich hier mit den Änderungen vertraut machen. Besondere Vorsicht gilt, falls Minderjährige in den Videos enthalten sind. Videos, die gegen die neuen Richtlinien verstoßen, werden entweder mit einer Altersbeschränkung versehen oder von der Plattform entfernt. Verletzungen der Richtlinien sollen zukünftig gar Strikes zur Folge haben.
  • Nochmals betont wurde zudem, dass die Community-Richtlinien für sämtliche Inhalte auf YouTube gelten. Auch bei euren Thumbnails, ausgehenden Links, Community-Posts und Stories müsst ihr darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden.
  • Mit einem neuen Update für den Algorithmus möchte YouTube verhindern, dass Videos, die Zuschauer falsch informieren könnten, empfohlen werden. Besonders betroffen sind davon Videos, die verschwörungstheoretische Inhalte propagieren. Da YouTube zur Erkennung nicht nur auf Machine Learning, sondern auch auf manuelle Reviews setzt, sollten Videos, in denen Verschwörungstheorien objektiv widerlegt werden, hoffentlich nicht betroffen sein.
  • Wie bereits angekündigt war, wurde am 31. Januar das Autoshare-Feature eingestellt, mit dem man neu veröffentlichte Videos automatisch bei Google+ und Twitter teilen konnte. Als Grund für diese Entscheidung nennt YouTube, dass individuelle Sharing-Texte hinsichtlich der daraus resultierenden Klickzahlen deutlich überlegen seien. Zukünftig müsst ihr euch also manuell darum kümmern, eure Videos in Social Media zu teilen, oder aber, wie wir euch unten erklären, auf externe Dienste wie IFTTT setzen.
  • Auch das Ende der Annotations am 15. Januar war bereits einige Zeit zuvor angekündigt worden. Alternativen zu den eingestellten Anmerkungen findet ihr hier in unseren letzten YouTube-News.
  • Seit Langem bietet YouTube in der Creator Academy verschiedenste Kurse an, mit deren Hilfe sich YouTuber selbstständig weiterbilden können. Seit Januar sind nun zwei neue verfügbar, die sich mit der Monetarisierung des eigenen YouTube-Kanals beschäftigen: „Alternative Einnahmequellen“ und „Aufbau einer Marke auf YouTube„.
  • Die im August 2018 angekündigten Non-Skippable-Ads waren bislang lediglich für die wenigen YouTube-Kanäle im Google Preferred-Programm verfügbar. Nun werden sie auf allen YouTube-Kanälen ausgespielt, falls die Montarisierungsform nicht abgewählt wurde. Wie das gelingt, könnt ihr hier noch einmal nachlesen.

Wie jeden Monat wurden auch im Januar gleich mehrere Features zur YouTube Studio Beta hinzugefügt:

  • Auch Anfang 2019 sind einige wichtige Funktionen noch nicht in der neuen YouTube-Oberfläche verfügbar. Der Wechsel zwischen der Studio Beta und dem Creator Studio Classic soll nun zumindest einfacher funktionieren. Wechselt man für ein bestimmtes Feature zur alten Version, ist oben links ein neuer Button zu sehen, der einen direkt zur Studio Beta zurückbringt.
  • Im Analytics-Bereich der Studio Beta wurde eine neue Headline hinzugefügt, die Nutzer über das Wachstum ihres Kanals informieren soll. Sie ist immer in den ersten 3 Tagen eines jeden Monats zu sehen, fasst die Entwicklung im vergangenen Monat zusammen und soll diese zusätzlich auch noch verständlich erklären.
  • Gaming-YouTuber, die ihre Videos auch bei YouTube Gaming auffindbar machen, können ab sofort endlich auch aus der Studio Beta heraus das im Video zu sehende Spiel auswählen.
  • Seit Mitte Januar unterstützt die YouTube Studio Beta weitere Einstellungen zur Monetarisierung von Videos. YouTuber können in der neuen Oberfläche endlich zwischen den verschiedenen Werbeformen auswählen und die Platzierung der Mid-Roll-Ads anpassen.

Verwendet ihr YouTube lediglich privat, dürften euch folgende Änderungen bereits aufgefallen sein:

  • Verwendet ihr YouTube an eurem Rechner, findet ihr links im Menü ab sofort den neuen Punkt „Bibliothek“, Dort sind ab sofort die Bereiche „Verlauf“, „Später Ansehen“, „Playlists“, „Videos, die ich mag“ und „Käufe“ zu finden.
  • Nutzt ihr YouTube hingegen primär auf einem iPhone oder iPad, könnt ihr ab sofort einfach per Swipe-Geste zwischen verschiedenen Videos wechseln. Einst als Experiment gestartet, ist das Feature nun unter iOS verfügbar. Eine Umsetzung für Android-Geräte soll in naher Zukunft folgen.

Zu guter Letzt wurden von YouTube auch einige Updates zu experimentellen Features veröffentlicht, die momentan noch mit einer begrenzten Nutzergruppe getestet werden:

  • Für 10% der Nutzer wurde Anfang Januar eine neue Card in der YouTube Studio Beta freigeschaltet. Sie informiert über vorhandene Copyright- bzw. Community-Strikes und zeigt diese nun prominent auf dem Dashboard an.
  • Im Rahmen eines neuen Experiments gelangen einige Nutzer nach einem Klick auf den Kanaltitel im Abofeed nicht mehr auf die Homepage des Kanals, sondern eine Übersicht, die dessen letzte Videos zeigt. Zukünftig könnte YouTube hier noch weitere Inhalte hinzufügen und durch das Einbinden der Inhalte aus dem Community-Tab vielleicht sogar eine Art Profil-Ansicht einführen.
  • Das im September 2018 angelaufene A/B-Testing-Experiment, mit dem die Performance verschiedener Thumbnails ermittelt werden kann, hat bislang positive Rückmeldungen erhalten. YouTube erweitert die aus 10 YouTube-Kanälen bestehende Testgruppe. Das Feature steckt momentan trotzdem noch in den Kinderschuhen und wird, falls es erscheinen sollte, noch einige Zeit auf sich warten lassen.
  • Auch für das Self-Certification-Experiment wird die Testgruppe ausgeweitet. Fortan können weitere YouTube-Kanäle vor dem Upload einige Fragen zum Inhalt ihrer Videos beantworten und damit Fehleinschätzungen durch den Monetarisierungs-Algorithmus entgegenwirken.
  • Zu guter Letzt startete YouTube im Januar noch ein neues experimentelles Feature, welches innerhalb des Explore-Tabs gefunden werden kann. Dort sollen zukünftig noch mehr kleinere YouTube-Kanäle, zum Beispiel bis 10.000 Abonnenten, promotet werden.

Tipps & Tricks: Automatisiertes Teilen neuer Videos per IFTTT

Der Grund, welcher von YouTube zur Abschaltung des Autoshare-Features für neue Videos vorgelegt wurde, ist valide: Beiträge in Social Media werden Zuschauer häufiger überzeugen, ein Video anzusehen, wenn sie den Inhalt referenzieren und nicht automatisch generiert wurden.

Auch unsere Empfehlung lautet: Informiert eure Zuschauer auf euren Social-Media-Kanälen mit individuellen Beiträgen über neu erschienene Videos. Um eine möglichst hohe Click-Through-Rate zu erreichen, könnt ihr beispielsweise einen besonders interessanten Ausschnitt posten.

Da das manchmal aber zu viel Aufwand ist oder verschiedene Netzwerke ansonsten gar nicht mehr bespielt werden würden, haben wir an dieser Stelle einen Tipp für euch, wie ihr neue Videos weiterhin automatisiert mit euren Zuschauern teilen könnt:

    1. Meldet euch bei IFTTT an. Hier könnt ihr kostenlos automatisierte Applets für eure Social-Media-Accounts oder andere Online-Dienste erstellen.
    2. Habt ihr euch erfolgreich angemeldet, könnt ihr nun euer gewünschtes Applet erstellen. Klickt hierzu auf den Menüpunkt „My Applets“ und wählt danach den Punkt „New Applet“ aus.
    3. Im folgenden Fenster könnt ihr nun auswählen, welcher Online-Dienst als Trigger agieren soll. Im Fall unseres Beispiels ist das YouTube, da wir für jedes hochgeladene YouTube-Video automatisiert einen Twitter-Post absetzen möchten. Nach einem Klick auf „this“ müsst ihr daher YouTube und „New public video uploaded by you“ auswählen, woraufhin ihr den gewünschten YouTube-Account mit iFTTT verknüpfen müsst.
    4. Habt ihr das erfolgreich erledigt, könnt ihr nach einem Klick auf „that“ nun festlegen, was jedes Mal passieren soll, sobald ihr ein neues Video veröffentlicht habt. Um einen Tweet zu veröffentlichen, wählt ihr einfach „Twitter“ aus, entscheidet euch für den Punkt „Post a tweet“ und verknüpft anschließend euren Twitter-Account.
    5. Nun müsst ihr euch noch festlegen, wie der Inhalt eines jeden Tweets aufgebaut sein soll. Die Platzhalter „Title“ und „URL“ werden individuell für jedes Video ausgefüllt und sollten auf jeden Fall von euch verwendet werden. Für welchen Text ihr euch entscheidet, liegt allerdings ganz bei euch.

  1. Nachdem ihr auf „Create action“ geklickt habt, müsst ihr das Applet auf der folgenden Seite noch mit einem Klick auf „Finish“ bestätigen. Danach ist das Applet direkt scharf geschaltet und wird jedes Mal ausgeführt, wenn ihr ein Video auf dem festgelegten YouTube-Kanal veröffentlicht.
  2. Solltet ihr es irgendwann doch einmal abschalten wollen, gelingt das ganz einfach, indem ihr unter dem Menüpunkt „My Applets“ das Applet auswählt und dann einfach den zu sehenden Schalter umlegt.

Fall Vreni Frost: Das Kammergericht Berlin hat entschieden

Zu guter Letzt wurde im Januar dann auch noch vom Kammergericht Berlin das Urteil im Fall Vreni Frost gesprochen. Bei zwei der drei beanstandeten Instagram-Posts der Bloggerin war auch der 5. Zivilsenat des Kammergerichts der Ansicht, dass eine Kennzeichnung als Werbung verpflichtend gewesen wäre. Dennoch bezeichnete Frost das Urteil im Nachhinein als Teilerfolg und „Riesenschritt in Richtung Transparenz und Rechtssicherheit“.

Denn wie das Gericht in der Urteilsbegründung feststellte, sei „es nicht gerechtfertigt, Beiträge eines Influencers, die Links auf Internetauftritte von Produktanbietern enthalten, generell als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen.“ Daraus ergibt sich, dass auch zukünftig stets der Einzelfall geprüft werden muss. Martin Gerecke konstatiert in seinem Beitrag bei Horizont.de zudem, dass „Redaktionelle Posts, in denen der Influencer Marken verlinkt, mit denen er in keiner Kooperation steht, […] nicht als Werbung gekennzeichnet werden [müssen].“

Mit seinem Urteil im Fall Vreni Frost hat das Kammergericht Berlin somit tatsächlich zu etwas mehr Rechtssicherheit für Influencer beigetragen.

1 Kommentar
  1. Chris sagt

    Super Infos!

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